Aktuelles
In den Herbstferien vom 14.10.2024 bis 26.10.2024 ist die Geschäftsstelle geschlossen!
Wir sind dann wieder für Sie da am: 28.10.2024
Mitgliederinformation 09-2024
1. Geschäftsstelle
Aufträge zur Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 nimmt der Verein nur noch bis Freitag, den 29.11.2024 an.
Dieses ist eine Ausschlussfrist. Bitte stellen Sie sich darauf ein und legen uns rechtzeitig die Unterlagen (diese können auch im PDF-Format übermittelt werden) für die Erstellung der Abrechnung vor.
Das müssen Sie wissen:
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, wenn Sie eine entsprechende Jahresabrechnung erstellt haben.
Die nächste Mitgliederversammlung ist für den 31.10.2024 18:00 Uhr geplant.
Ort: im Golf Sport Park Groß-Zimmern Boarding House Resort, Akademie, Darmstädter Straße 130, 64846 Groß-Zimmern
Interessante Vorträge:
- Revision Gebäudeenergiengesetz ab 01.10.2024 (Heizungsgesetz)
- praktische Hinweise besonders in den WEG´s
2. Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2023 - VIII ZR 280/21 ‑ entschieden, dass Vermieter einen berechtigten Schadensersatzanspruch gegen ihren ausgezogenen Mieter auch mit den erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten Kosten ‑ den sogenannten fiktiven Kosten ‑ für beispielsweise eine Reparatur begründen können. Dieser fiktive Schadensersatzanspruch ist anders als im Werkvertragsrecht im Mietrecht möglich. Es können maximal die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen abgedruckten Nettokosten geltend gemacht werden. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle rechtzeitig von den Juristen des Vereins beraten.
hier ist der LINK zum Urteil:
3. Expertentipps
Es kommt immer wieder zu unvollständig ausgefüllten Übergabeprotokollen bei Ein- und Auszug eines Mieters. Die Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls ist sehr wichtig, denn dieses ist der beste und einfachste Weg, den Zustand der Wohnung beweisfähig zu sichern und damit Streitigkeiten zu vermeiden. Es sollten zwei gleich lautende Ausfertigungen des Protokolls leserlich und eigenhändig von Vertretern beider Vertragsparteien unterschrieben erstellt werden. Zur weiteren Beweissicherung sollten Fotos gefertigt werden und es sollte ein neutraler Zeuge den Vermieter begleiten. Insbesondere bei Auszugsprotokollen müssen Sie als Vermieter alles überprüfen, das heißt auch zum Beispiel Rollladengurte, Fenstergriffe, Heizkörperthermostate, Wasserhähne, Toilettenspülung etc.
Nach der Rechtsprechung können bei einem unterschriebenen Protokoll nachträglich nur noch dann Mängel der Mietsache geltend gemacht werden, wenn sie von einer der Vertragsparteien arglistig verschwiegen wurden und bei der Übergabe nicht sichtbar beziehungsweise prüfbar waren.
Wir unterstützen Sie und begleiten bzw. erstellen das Protokoll für die Wohnungsüber- bzw. Rückgabe!
-in Papierform oder auch DIGITAL per PDF-
4. Heizungsgesetz und Mietpreisbremse
Das sogenannte Heizungsgesetz ist „Flickschusterei“, so der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen Herr Ehrhardt in einem aktuellen Zeitungsinterview.
Die Forderung der Fraktion der Bundes-SPD zu einer Mietpreisbremse ist rein „populistisch“ und führt gerade nicht dazu, dass der notwendige Wohnungsbau in Gang kommt.
Sobald wir die aktuelle Gesetzesvorlage haben, werden wir Sie informieren; es ist auch geplant -auf der Mitgliederversammlung im Herbst 2023- dazu einen Fachvortrag zu machen.
5. Thema Mieterstrom - Informationen:
Informieren Sie sich über Mieterstrommodelle.
6. Grundsteuer:
Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Härtefallanträge, Energiekosten 2022 bei Verwendung von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel vom Land HESSEN
Steigende Energiepreise
04.05.2023
Aus aktuellem Grund hat auch das Land Hessen eine Möglichkeit der Härtefälle jetzt in einem Portal geschaffen.
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können jetzt Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. –in Hessen seit 4. Mai 2023-
Artikel vom Land Hessen: Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet
Beachten Sie die Brutto Referenzpreise der jeweiligen Brennstoffe:
- Heizöl: 0,71 €/Liter
- Flüssiggas: 0,57 €/Liter
- Holzpellets: 0,24 €/Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 0,11 €/Kilogramm
- Holzbriketts: 0,28 €/Kilogramm
- Scheitholz: 85,00 €/Raummeter
- Kohle/Koks: 0,36 €/Kilogramm
Die Berechnung erfolgt anhand der Formel 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge) und bezieht sich nur auf privat genutzte Wohneinheiten.
Dementsprechend müssen Sie mehr als das Doppelte dieser Referenzpreise bezahlt haben, um eine Hilfe zu erhalten.
Steigende Energiepreise
Haus & Grund fordert Entlastung der Bürger
Mit Blick auf die stark steigenden Energiepreise fordert Haus & Grund Deutschland die Bundesregierung auf, von den gestern von der Europäischen Union eingeräumten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Steuern auf Gas unverzüglich um 50 % zu senken. „Die verfehlte Energiepolitik darf nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden“, erklärte Kai Warnecke, Präsident des Verbandes. Des Weiteren forderte der Verband, die CO2-Bepreisung für die kommenden sechs Monate auszusetzen. Mit diesen Maßnahmen sei sichergestellt, dass Heizen und Warmwasser im Winter bezahlbar bleiben. Die steigenden Gaspreise dürften nicht zu einer finanziellen Überforderung der Bürger führen. „Jetzt ist nicht die Stunde, mit Steuern die Staatskasse zu füllen, jetzt ist die Stunde, den Menschen durch den Winter zu helfen“, so Warnecke.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte gestern angesichts der europaweit steigenden Energiepreise eine sogenannte Toolbox mit Werkzeugen vorgestellt, mit denen die Mitgliedsstaaten die Haushalte vor den Preissteigerungen schützen können. Hierzu gehören auch Steuersenkungen für Energie.
Rundschreiben 12-2023
CO2-Preis und Klimageld gehören zusammen
Verursacherprinzip nicht aufweichen
03.06.2021(angepasst am 21.03.2024)
„Der CO2-Preis soll lenken – und nicht die Bürger ärmer machen.“ Auf diesen Geburtsfehler der CO2-Bepreisung wies Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin hin. Der Fehler könne behoben werden, indem die Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines für jeden Bürger gleich hohen Klimageldes zurückgezahlt werden.
Eine pauschale Rückgabe würde einkommensschwächere Haushalte stärker entlasten als einkommensstarke Haushalte, denn einkommensschwache Haushalte emittieren durchschnittlich weniger CO2. Die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung würde bei einkommensschwachen Haushalten mit dem Klimageld sogar überkompensiert. Warnecke wies darauf hin, dass spätestens mit der Einführung eines Klimageldes die SPD-Forderung nach einer Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter hinfällig wäre. „Mit ihrer Forderung zeigt die SPD jedoch, dass sie den Klimaschutz nicht ernst nimmt und die CO2-Bepreisung bis heute nicht verstanden hat“, so Warnecke.
Das SPD-Argument der sozialen Abfederung bezeichnete er als scheinheilig. „Konsequenterweise müsste die SPD dann für eine gänzliche Ausnahme des Wohnens von der CO2-Bepreisung eintreten, denn der CO2-Preis werde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte mit voller Wucht treffen“, sagte der Verbandschef. Das Klimageld würde auch einkommensschwache Eigentümerhaushalte entlasten.
Aktueller CO 2 Rechner vom "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz" (mit Logo vom BMWK) gültig ab Betriebs- u. Nebenkostenabrechnungen 2023. Jetzt Kosten berechnen.
Die persönlichen Beratungen sind jetzt wieder Montags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
-ausgenommen in den hessischen Schulferien-
Diese werden von RA Hilmar FACH sowie RA Selim Köse und GF Dieter-Georg JOSCHKO durchgeführt.